Allgemeine Geschäftsbedingungen

EVVA-Schmiermittelfabrik G.m.b.H Nfg. KG
Stand Dezember 2019

Inhalt

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin aus gegenwärtigen und künftigen Geschäftsabschlüssen gelten ausschließlich folgende Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der nachstehenden Bestimmungen oder einzelvertraglichen Absprachen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

2. Vertragsschluss

Angebote der Verkäuferin sind freibleibend. Sie beinhalten die Aufforderung des Käufers zur Abgabe eines Angebotes. Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Es gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung, sofern keine anderweitige schriftliche Bestätigung der Verkäuferin erfolgt.

Der Käufer kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss unter www.evvaoil.at abrufen, drucken und speichern. Nachträglich können Vertragsinformationen jederzeit bei der Verkäuferin angefordert werden.

3. Preise

Als Verkaufspreis gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr die am Tage der Lieferung gültigen Preise der Verkäuferin zuzüglich der anfallenden Steuer. Jederzeitige Preisänderungen gemäß gestiegener Rohstoffkosten oder sonstigen Kostensteigerungen bleiben der Verkäuferin vorbehalten.

4. Qualität

Die Qualität der gelieferten Produkte ist definiert durch die aktuellen bezughabenden Produktinformationen und Sicherheitsdatenblätter.

Die entsprechenden Spezifikationen und Namen der Produkte können bei Bedarf auf den Rechnungen und Lieferdokumenten angeführt werden.

Der Produkteinsatz darf ausschließlich nur gemäß der Produktinformationen und Sicherheitsdatenblätter erfolgen. Die Produkte können und dürfen nicht als Heizöl oder Motorenkraftstoff und/oder für die Herstellung von diesen eingesetzt werden.

5. Versand

Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Käufers. Es gelten, soweit anwendbar, die jeweils aktuellen INCOTERMS.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf erfolgt der Gefahrübergang mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

7. Beanstandung

Der Käufer hat bei Vorliegen eines Mangels die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Wahlrecht steht dem Käufer zu. Bei Qualitätsmängel oder Fehlmengen ist die Verkäuferin zur Verbesserung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich scheinbar ein Mangel zeigt, die Verkäuferin unverzüglich binnen 1 Woche nach Übernahme hierüber schriftlich zu informieren.

Die Ware muss noch unvermischt/unterscheidbar sein. Zusätzlich muss unverzüglich in Gegenwart eines Vertreters der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Ware gezogen werden. Das Muster wird von der Verkäuferin einer Untersuchung zugeführt, um zu prüfen, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt.

Der Käufer hat bei Beanstandungen die Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten (z. B. Spediteuren) zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleiten. Die Erfüllung dieser Verpflichtung berührt nicht die dem Käufer zustehenden Gewährleistungsrechte.

Der Regressanspruch nach § 933 b AGBG und § 12 PHG ist ausgeschlossen.

8. Haftung

Die Haftung der Verkäuferin ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Ist der Käufer Unternehmer so ist eine Haftung für den entgangenen Gewinn und für Folgeschäden ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie für deren persönliche Haftung. Schadensersatzansprüche des Käufers sind der Höhe nach pro Schadensereignis auf den dreifachen Warenwert begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Falle eines Personenschadens.

9. Zahlungen, Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Kaufpreiszahlungen sind sofort oder innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles fällig. Das Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung vermerkt.

Skonto oder andere Abzüge sind nicht gestattet. Die Zahlung gilt erst mit endgültiger Einlösung als erfolgt. Ist der Käufer Unternehmer und ist das Lastschriftverfahren nach SEPA vereinbart worden, so ist die Vorabinformationsfrist auf einen Tag verkürzt.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die Verkäuferin neben der Ausübung von gesetzlichen Rechten berechtigt, wenn der Käufer Unternehmer ist, ohne weitere Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn der Käufer Konsument ist, nach erfolgloser Mahnung 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Die Verkäuferin kann alle offenen Rechnungen einseitig sofort zur Zahlung fällig stellen, falls der Käufer vereinbarte Zahlungsbedingungen für vorausgegangene Lieferungen nicht eingehalten hat, die Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage gestellt ist oder das vereinbarte Kreditlimit überschritten wird. Die Verkäuferin ist in den vorgenannten Fällen auch berechtigt, nach Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen die Verkäuferin gerichtete Ansprüche ohne deren schriftliche Einwilligung abzutreten.

Der Käufer kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Wenn der Käufer Unternehmer ist, ist die Verkäuferin zur Aufrechnung auch mit solchen Forderungen berechtigt, die den mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere ihren Mutter-, Schwester- und Tochtergesellschaften gegenüber dem Käufer zustehen.

Ist der Käufer Unternehmer, kann er nur wegen unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder entscheidungsreifer Ansprüche jeweils aus demselben Vertragsverhältnis Zurückbehaltungsrechte geltend machen, sofern und soweit diese auf demselben Vertrag beruhen, wie die Ansprüche der Verkäuferin gegen den Käufer.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Verkäuferin. Als Wert der Vorbehaltsware gilt der Rechnungsbetrag der Verkäufern.

11. Verjährung

Ist der Käufer Unternehmer, verjähren Ansprüche des Käufers, insbesondere aus Gewährleistung und auf Schadensersatz, soweit diese nicht ausgeschlossen sind, 1 Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin. Sie gilt weiter nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch die Verkäuferin.

12. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Käufers (Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten) werden durch die Verkäuferin nur zum Zwecke der Vertragsbegründung; -durchführung und/oder -beendigung verarbeitet. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten des Käufers bedarf es einer weiteren Rechtsgrundlage.

Eine werbliche Verwendung erfolgt nur zwecks Eigenwerbung und/oder Empfehlungswerbung (sog. Direktwerbung). Der Käufer hat das Recht, der Verwendung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit - ohne Einfluss auf das bestehende Vertragsverhältnis - zu widersprechen.

Sofern es sich um einen privaten Endverbraucher handelt, sind separate datenschutzrechtliche Einwilligungen für die werbliche Verwendung durch den Käufer zu erteilen.

Der Käufer ist jederzeit berechtigt gegenüber der Verkäuferin gemäß § 15 DS-GVO um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen und gemäß § 17 DS-GVO die Berichtigung bzw. bei unzulässiger Datenverarbeitung, die Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht dem Käufer ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zusteht.

Des Weiteren wird auf die Datenschutzhinweise, welche auf der Website der Verkäuferin zu finden sind, verwiesen.

13. Vereinbarungen

Alle sonstigen Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche von Mitarbeitern der Verkäuferin, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung der Verkäuferin ist der vereinbarte Lieferort. Erfüllungsort für die Zahlungen sowie die sonstigen Leistungen des Käufers ist der Sitz der Verkäuferin. In allen Belangen und für beide Teile ist der Gerichtsstand Wien.